DeutschlandCard GmbH
Neumarkter Str. 28
81673 München
Sitz: München
Amtsgericht München HRB 160 525
Geschäftsführer: Dirk Kemmerer und Detlev Rubant
1. Allgemeine Bestimmungen, Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der DeutschlandCard GmbH (nachfolgend „DC“) und dem Kunden („Vertragspartner“) geschlossenen Verträge über die Beauftragung und Durchführung von Werbemaßnahmen in DeutschlandCard Medien oder eines mit der DeutschlandCard kooperierenden Dritten (z.B. Anbieter von anderen Apps, Websites oder Plattformen), wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die DC nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, finden keine Anwendung, auch wenn DC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn DC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners den Auftrag des Vertragspartners annimmt. Soweit DC und der Vertragspartner in Bezug auf einen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen wirksam getroffen haben, die im Widerspruch zu den nachfolgenden AGB stehen, gehen diese den AGB in jedem Fall vor.
DC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Version.
2. Elektronische Kommunikation
Wenn der Vertragspartner einen DC Service nutzt oder E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von seinem Computer oder mobilen Gerät an DC sendet, kommuniziert er mit DC elektronisch. DC wird mit dem Vertragspartner auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z. B. über E-Mail. Für vertragliche Zwecke stimmt der Vertragspartner zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die DC dem Vertragspartner elektronisch mitteilt insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
3. Begriffsdefinitionen
„Ad Impression““ meint die Anzahl von Werbeeinblendungen in Online-Medien.
„Retargeting“ ist das erneute Ansprechen eines Kunden mit einem Werbemittel.
„Werbemittel“ meint Inhalte, wie z.B. Banner, die DC auf Online-Medien ausliefern soll.
4. Vertragsabschluss; Insertion Orders
4.1 Die Durchführung von Medialeistungen erfolgt auf der Grundlage von Verträgen.
4.2 Angebote, Vorschläge etc. von DC sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner dar, DC einen Auftrag zu erteilen. Der Vertragspartner ist an seine unterzeichnete Auftragserteilung, in der Regel in Form eines unterzeichneten Insertion Orders (Bestellschein), sechs Wochen gebunden, DC kann diese Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung binnen sechs Wochen oder innerhalb des in der Insertion Order festgelegten Zeitraums annehmen.
4.3 Die Auftragserteilung hat in Textform (einschließlich E-Mail) oder über das dafür vorgesehene Online-Tool von DeutschlandCard zu erfolgen.
4.4 Wenn der Vertragspartner eine Agentur ist, handelt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung, also nicht in Vertretung ihrer Kunden. Soweit der Vertrag nicht regelt, für welchen Werbekunden die Agentur die Medialeistungen beziehen will, ist die Agentur verpflichtet, DC den Namen des Werbekunden vor Durchführung des Vertrags mitzuteilen. Die Agentur ist auf Nachfrage von DC verpflichtet, unverzüglich einen Nachweis ihrer Beauftragung zu erbringen. Die Agentur ist nicht berechtigt, Medialeistung von DC für einen anderen Werbekunden als den vereinbarten oder von der Agentur benannten Werbekunden zu nutzen.
4.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Vertragspartner, ausgenommen Agenturen (gem. Ziffer 4.4), sind nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Medialeistung für eigene oder fremde Zwecke zu ermöglichen.
5. Durchführung von Verträgen
5.1 DC erbringt die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Zeitraum und/oder bis zum Erreichen des im Vertrag festgelegten Volumens.
5.2 Angaben im Vertrag zu Medialeistungen, wie z.B. zur Anzahl von Ad Impressions beziffern die Höchstgrenze der vom Vertragspartner im Falle der Bereitstellung zu vergütenden Leistungen. In welchem Umfang DC die Medialeistung bereitstellt, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der Werbeflächen und Wirksamkeit der Werbemittel ab.
5.3 DC schuldet keine Auslieferung der Werbemittel (i) auf einem bestimmten Online-Medium, an einer bestimmten Position eines Online-Mediums oder zu einem bestimmten Termin oder (ii) im unmittelbar sichtbaren Bereich eines Online-Mediums (Above the fold), es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart. Bei Änderungen von Mediaformaten bzw. deren Positionierung kann DC vereinbarte Mediaformate bzw. Positionierungen durch andere Mediaformate oder Positionierungen mit insgesamt gleichem Volumen austauschen.
5.4 Wenn ein Vertrag die Lieferung einer bestimmten Werbeleistung (z.B. Ad Impressions), innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsieht und DC die Werbeleistung in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert hat, kann DC die Werbeleistung nachliefern. DC wird die Nachlieferungsfristen dann mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abstimmen. Wenn DC die fehlende Anzahl innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht nachliefert, kann der Vertragspartner die Vergütung für die nicht gelieferte Werbeleistung anteilig mindern.
5.5 Wenn der Vertrag Retargeting-Maßnahmen vorsieht, schuldet DC nur den Versuch, Nutzer, die ein Online Angebot mit einem von DC ausgespielten Werbemittel besucht haben, erneut mit Werbemitteln zu erreichen. DC schuldet keinen Erfolg von Retargeting-Maßnahmen, Angaben im Vertrag zum insoweit angestrebten Erfolg sind nicht verbindlich.
5.6 DC hat hinsichtlich des vereinbarten Auslieferungstermins ein Schieberecht von plus/minus drei Tagen. Zudem kann DC einen vereinbarten Auslieferungstermin verschieben oder ausfallen lassen, soweit ein Online-Medium, bei dem DC das Werbemittel schalten soll, zum vereinbarten Auslieferungstermin nicht verfügbar ist oder wenn aus technischen Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DC liegen, eine termingerechte Auslieferung nicht möglich ist.
5.7 DC kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Leistungen Dritter bedienen und ist hierüber nicht auskunftspflichtig gegenüber dem Vertragspartner.
5.8 DC ist nicht verpflichtet, Angaben zu DC als Vertragspartner des Vertragspartners zur Anlage oder Pflege von Daten von bzw. zu DC als Dienstleister oder Lieferant in Systemen des Vertragspartners, insbesondere Warenwirtschaftssystemen, zu machen.
5.9 Wenn Gegenstand eines Vertrags die Bereitstellung von Daten zu Kunden von DC oder Dritter zur Nutzung zu Werbezwecken ist, ist der Vertragspartner zur Verarbeitung dieser Daten nur berechtigt, soweit der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt. Insbesondere dürfen für eine bestimmte Kampagne bereitgestellte Daten nicht für eine andere Kampagne genutzt werden. Jede nicht ausdrücklich erlaubte Nutzung ist dem Vertragspartner untersagt. DC ist berechtigt, die Verarbeitung der Daten durch den Vertragspartner zu überprüfen. Auf Verlangen von DC wird der Vertragspartner DC über den Umfang der Verarbeitung umfassend und richtig Auskunft erteilen und DC die Überprüfung in den vom Vertragspartner genutzten Systemen nach angemessener Vorankündigungsfrist im erforderlichen Umfang (remote oder Vor-Ort) ermöglichen, wobei DC Geheimhaltungsinteressen und dem Datenschutz angemessen Rechnung tragen wird. DC kann das Audit durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer durchführen lassen. Der Vertragspartner wird die erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen und die genutzten Systeme im erforderlichen Umfang zugänglich machen. Wird im Rahmen eines Audits eine vertragswidrige Verarbeitung der Daten festgestellt, hat der Vertragspartner die angemessenen Kosten des Audits zu tragen.
5.10 Angaben in Verträgen zu Kosten bzw. Preisen, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die DC im Bidding-Verfahren einkauft oder einkaufen lässt, sind immer unverbindliche Schätzungen.
6. Werbemittel
6.1 Der Vertragspartner muss DC die auszuliefernden Werbemittel zu den in der Insertion Order vereinbarten Fristen vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Die Werbemittel dürfen keine zustimmungspflichtigen Tracking-Technologien enthalten oder erfordern, DC wird solche Tracking-Technologien nicht integrieren.
6.2 Der Vertragspartner muss die Werbemittel frei von Viren oder sonstigen Schadensquellen bereitstellen.
6.3 Wenn der Vertragspartner die Werbemittel nicht rechtzeitig bereitstellt, entfällt dadurch nicht seine Zahlungspflicht. Soweit Werbemittel aufgrund nicht rechtzeitiger Bereitstellung nicht mehr ausgeliefert werden können, muss sich DC allerdings dasjenige anrechnen lassen, was DC infolge der Leistungsbefreiung erspart oder durch anderweitige Verwendung freiwerdender Werbeflächen erwirbt oder schuldhaft nicht erwirbt.
6.4 Der Vertragspartner räumt DC ein nicht-ausschließliches, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes, sublizenzierbares Recht zur Nutzung der Inhalte der zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf sowie zur Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die vorgenannten Rechte sind frei auf Dritte übertragbar. DC ist ferner berechtigt, von einer eingesetzten Demand Side Plattform („DSP“) an DC übermittelte Rückkanalinformationen (z.B. URL der Website, auf der das Werbemittel ausgeliefert wurde) zu eigenen Zwecken und Zwecken Dritter zu nutzen.
6.5 Der Vertragspartner stellt sicher und sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel sowie ggf. darüber verlinkte Webseiten oder sonstigen Inhalte
6.7 DC ist nicht verpflichtet, die von dem Vertragspartner bereit gestellten Werbemittel vor oder nach der Auslieferung zu prüfen und haftet insbesondere nicht für die Rechtmäßigkeit deren Inhalte.
6.8 Besteht ein begründeter Verdacht, dass vom Vertragspartner bereitgestellte Werbemittel, darüber verlinkte Webseiten oder sonstige Inhalte rechtswidrige Inhalte aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, kann DC sie zurückzuweisen oder ihre Auslieferung unterbrechen, bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist oder der Verdacht auf andere Weise ausgeräumt werden kann. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn ein Dritter DC mit der Behauptung, die Werbung sei rechtswidrig oder verletze Rechte Dritter, auffordert, die weitere Schaltung der Werbung zu unterlassen, sofern die Forderung nicht offensichtlich und für DC erkennbar unbegründet ist. DC wird den Vertragspartner über die Zurückweisung oder Sperrung unter Angabe von Gründen unverzüglich informieren.
6.9 Falls Werbemittel nicht den geltenden technischen Spezifikationen oder der vereinbarten Gestaltung (wie vereinbarten Co-Branding Guidelines) entsprechen oder sie gegen einer der vorstehenden Zusicherungen verstoßen, ist DC berechtigt, sie zurückzuweisen bzw. eine bereits laufende Kampagne zu stoppen.
6.10 Soweit DC es für den Vertragspartner übernimmt, Hyperlinks, Banner und/oder sonstige Werbemittel auf Internetseiten zu platzieren, liegt die konkrete Platzierung im Ermessen von DC. Darüber hinaus ist DC berechtigt, diese Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen, z.B. mit Zusätzen wie „Anzeige“, „Werbung“, „gesponsored“ oder „sponsored“, und/oder sie von etwaigen redaktionellen Inhalten räumlich abzusetzen, insbesondere, wenn die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht hinreichend deutlich als Werbung erkennbar sind.
6.11 Falls es für die Auslieferung der Werbemittel nach Auffassung von DC erforderlich ist, kann DC die Werbemittel hinsichtlich Größe, Format und technischer Spezifikation bearbeiten, soweit dies für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen von DC zumutbar ist. Falls eine inhaltliche Bearbeitung der Werbemittel erforderlich ist, wird DC vor einer entsprechenden Bearbeitung die Zustimmung des Vertragspartners einholen; dadurch eintretende Verzögerungen bei der Leistungserbringung hat der Vertragspartner zu vertreten.
6.12 Der Vertragspartner ist verpflichtet, während der Laufzeit der Kampagne die Abrufbarkeit der Webseiten und Dokumente gemäß dem aktuellen Stand der Technik sicherzustellen, auf die Werbemittel der Kampagne verlinken. Treten bei der Verlinkung Störungen auf, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so kann DC die Auslieferung der Werbemittel für die Dauer der Störung aussetzen.
6.13 DC ist berechtigt, die Verfügbarkeit ihrer Webseiten zeitweilig zu beschränken bzw. beschränken zu lassen, wenn dies aus Kapazitätsgründen, wegen der Sicherheit oder Integrität der technischen Infrastruktur oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). DC berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Vertragspartners, insbesondere durch Vorabinformationen.
6.14 Störungen oder Unterbrechungen der Vertragsdurchführung durch von DC nicht zu vertretende technische Störungen, Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler und Einwirkungen Dritter, deren Handlungen DC nicht zugerechnet werden können (wie Viren oder Denial-of-Service Attacken), begründen keine Rechte des Vertragspartners.
6.15 DC ist nicht verpflichtet, für den Vertragspartner Werbemittel zu erstellen, es sei denn der Vertrag regelt eine solche Pflicht. Wenn DC vertraglich zur Erstellung verpflichtet ist und hierbei für Werbemittel das Design oder Layout von DC verwendet oder wenn DC dem Vertragspartner Templates für die Erstellung von Werbemitteln überlässt darf der Vertragspartner diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DC nicht verändern, Templates dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DC vom Vertragspartner nur an den dafür vorgesehenen Stellen ergänzt werden. Auch wenn DC die Werbemittel erstellt, trägt der Vertragspartner die ausschließliche rechtliche Verantwortlichkeit für deren Inhalte und deren Rechtmäßigkeit nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. DC Grafiken, Logos und Kopfzeilen stellen Marken- und Kennzeichenrechte von DC dar. DC Marken- und Kennzeichenrechte dürfen nicht in Verbindung mit einem Produkt oder Service, der nicht in einem mit DC vereinbarten Zusammenhang zum DC Programm steht, in einer Weise verwendet werden, der eine Zuordnungsverwechslung bei Kunden verursachen kann, oder in einer Weise, die DC herabsetzt oder diskreditiert.
6.16 Wenn der Vertragspartner Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht erbringt, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von DC zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Vertragspartners nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Der Vertragspartner hat durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachten Mehraufwand gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen oder, soweit der Vertrag keine ausdrücklichen Regelungen dazu enthält, auf der Basis angemessener Stunden- bzw. Tagessätze nach Aufwand zu tragen. Der Vertragspartner hat DC auch Auslagen zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von DC bleiben unberührt.
7. Stornierungen
7.1 Storniert der Vertragspartner den Vertrag nach Vertragsschluss und bis vierzehn Tage vor dem vereinbarten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, DC 80% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
7.2 Storniert der Vertragspartner den Vertrag nach Vertragsschluss und innerhalb von vierzehn Tagen vor dem geplanten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, DC 100% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
7.3 Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass DC ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Jede Stornierung bedarf der Textform.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
8.1 Der Vertragspartner zahlt an DC die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Wird in dem Vertrag nichts abweichendes geregelt, ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste von DC Grundlage der Vergütungsberechnung. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
8.2 DC behält sich die Änderung der Preise vor. Ab Vertragsabschluss sind Preisänderungen nur wirksam, wenn DC sie mindestens einen Monat vor der geplanten Auslieferung der Werbemittel ankündigt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ein Kündigungsrecht zu. Diese Ziffer 8.2 gilt nicht für Kosten bzw. Preise, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die DC im Bidding-Verfahren einkauft, und daher bei Vertragsabschluss nur schätzen kann. Angaben zu solchen Kosten bzw. Preisen sind immer unverbindliche Schätzungen. DC rechnet in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten bzw. Preise ab.
8.3 Maßgeblich für den Nachweis der Leistungserbringung und die Berechnung der Vergütung ist ausschließlich das Reporting von DC. Vom Vertragspartner oder Dritten ermittelte abweichende Werte bleiben unberücksichtigt, es sei denn, der Vertragspartner weist innerhalb von zwei Wochen nach, dass das DC-Reporting fehlerhaft ist. Das gilt entsprechend auch für Retargeting-Maßnahmen; diese werden auf Basis der erneuten Werbeansprachen von Usern berechnet. DC kann das Reporting elektronisch übermitteln oder online, z.B. über ein Portal, bereitstellen.
8.4 DC übermittelt dem Vertragspartner die Rechnungen per Post oder in elektronischer Form.
8.5 Rechnungsbeträge sind, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, mit Zugang der Rechnung fällig.
8.6 Alle Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
9. Laufzeit, Kündigung
9.1. Die einzelnen Vertragsbeziehungen zwischen DC und dem Vertragspartner erstrecken sich vom Vertragsschluss bis zum Abschluss der vereinbarten Werbeleistung und der Erfüllung sämtlicher gegenseitiger vertraglicher Ansprüche und Pflichten.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt für DC auch vor, wenn der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Leistungszeitraum verschieben möchte.
10. Haftung
10.1 DC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede Form der einfachen Fahrlässigkeit.
10.2 Im Übrigen haftet DC, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß Ziffer 10.2 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Soweit die Haftung von DC gemäß Ziffer 10.2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz, Nutzungsrechte, Gewerbliche Schutz-/Urheberrechte, Rechtsverletzungen, Freistellung
11.1 Der Vertragspartner stellt sicher, dass die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
11.2 Der Vertragspartner ist zum Einsatz von Zählpixeln oder ähnlicher Technologien bei der Auslieferung der Werbemittel nicht berechtigt. Gleiches gilt für Cookies jeglicher Art, Canvas Fingerprinting und vergleichbare Technologien.
11.3 Wenn DC Informationen darüber vorliegen, dass der Vertragspartner gegen dieses Verbot verstößt, kann DC die Einhaltung des Verbots durch geeignete Maßnahmen überprüfen bzw. überprüfen lassen und der Vertragspartner hat dies zu ermöglichen. Wenn DC bei einer solchen Überprüfung Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen des Vertragspartners erhält, kann der Vertragspartner verlangen, dass die Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten erfolgt, wobei der Vertragspartner die Kosten für den unabhängigen Dritten zu tragen hat, wenn ein Verstoß vorliegt.
11.4 Der Vertragspartner stellt sicher, dass über das Werbemittel verlinkte Webseiten den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, insbesondere eine den rechtlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung aufweisen.
11.5 Im Übrigen behält sich DC grundsätzlich an Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Leistungsergebnissen und allen sonstigen Unterlagen (nachfolgend zusammenfassend „Materialien“ genannt) alle Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt vor.
11.6 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, anderen Rechten Dritter oder sonstigen Rechts durch die von DC gelieferten und vertragsgemäß genutzten Materialien berechtigte Ansprüche gegen den Vertragspartner, wird DC nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Materialien entweder fehlende Rechte erwerben, die Materialien so abändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt oder die Materialien austauschen. Soweit dies für DC nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.
11.7 Die Verpflichtungen von DC nach Ziffer 11.6 bestehen nur, soweit der Vertragspartner DC über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Vertragspartner die Nutzung der Materialien aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
11.8 Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von DC nicht vorhersehbare Anwendung der Materialien oder dadurch verursacht wird, dass die Materialien vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von DC stammenden Materialien eingesetzt werden.
11.9 Soweit der Vertragspartner DC gegenüber Materialien wie z.B. Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Texte, Claims, Hyperlinks, Banner, Werbemittel, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Gebrauchs-, Geschmacksmuster), und/oder sonstige Unterlagen für die Erfüllung vertraglicher Leistungen beizustellen hat oder DC übermittelt, räumt der Vertragspartner DC ein unentgeltliches, nicht-ausschließliches, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes unterlizenzierbares und an Dritte übertragbares Nutzungsrecht an diesen Materialien ein, garantiert gegenüber DC, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt DC im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge einer Verwendung dieser Materialien von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Inhalt der von den Parteien in jedem Einzelfall vereinbarten Vertragskonditionen, einander überlassenen Daten und Unterlagen sowie sämtliche weiteren vertraulichen Informationen (nachfolgend „Informationen“) sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder Dritten gegenüber offengelegt, an Dritte weitergegeben, noch von dem Vertragspartner zu anderen Zwecken benutzt werden als solchen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartner stehen.
12.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter im Umfang von Ziffer 12.1 zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
12.3 Eine Geheimhaltungsverpflichtung des Vertragspartners besteht nur dann nicht, sofern a) die Informationen nachweislich – allgemein oder dem Vertragspartner – bereits vor Vertragsschluss allgemein bekannt sind oder anderweitig allgemein bekannt werden, ohne dass der Vertragspartner dies zu vertreten hat; b) die Informationen dem Vertragspartner von Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass dem Vertragspartner bekannt war, dass dieser Dritte seinerseits durch die Weitergabe eine Geheimhaltungsvereinbarung mit DC verletzt hat oder c) der Vertragspartner gesetzlich verpflichtet ist, die Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren.
12.4 Ist der Vertragspartner eine Agentur, so ist DC berechtigt, eine Buchungsbestätigung auch an den entsprechenden Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.
12.5 DC ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung jeglicher Art auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner, auch unter Abbildung der Marken bzw. Logos des Vertragspartners, hinzuweisen.
12.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich über die Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit.
13. Regelungen zur Verjährung
13.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Soweit eine Abnahme geschuldet ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer früheren Verjährung führen.
13.2 Ziffer 13.1 gilt nicht in den Fällen von Ziffer 11.8, bei einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) oder sofern gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung eingreifen (bspw. § 438 Abs. 1 Nr. 1, 479 Abs. 2 oder etwa § 634a Abs. 1 Nr. 2BGB).
14. Verschiedenes
14.1 Der Vertragspartner kann nur mit eigenen rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von DC aufrechnen.
14.2 DC kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen. Wenn eine Vertragsübertragung berechtigte Interessen des Vertragspartners beeinträchtigt, kann der Vertragspartner den Vertrag fristlos mit Wirkung zum Inkrafttreten der Übertragung kündigen.
14.3 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
14.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen DC und Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
Neumarkter Str. 28
81673 München
Sitz: München
Amtsgericht München HRB 160 525
Geschäftsführer: Dirk Kemmerer und Detlev Rubant
1. Allgemeine Bestimmungen, Gegenstand und Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der DeutschlandCard GmbH (nachfolgend „DC“) und dem Kunden („Vertragspartner“) geschlossenen Verträge über die Beauftragung und Durchführung von Werbemaßnahmen in DeutschlandCard Medien oder eines mit der DeutschlandCard kooperierenden Dritten (z.B. Anbieter von anderen Apps, Websites oder Plattformen), wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die DC nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, finden keine Anwendung, auch wenn DC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn DC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners den Auftrag des Vertragspartners annimmt. Soweit DC und der Vertragspartner in Bezug auf einen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen wirksam getroffen haben, die im Widerspruch zu den nachfolgenden AGB stehen, gehen diese den AGB in jedem Fall vor.
DC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Version.
2. Elektronische Kommunikation
Wenn der Vertragspartner einen DC Service nutzt oder E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von seinem Computer oder mobilen Gerät an DC sendet, kommuniziert er mit DC elektronisch. DC wird mit dem Vertragspartner auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z. B. über E-Mail. Für vertragliche Zwecke stimmt der Vertragspartner zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die DC dem Vertragspartner elektronisch mitteilt insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
3. Begriffsdefinitionen
„Ad Impression““ meint die Anzahl von Werbeeinblendungen in Online-Medien.
„Retargeting“ ist das erneute Ansprechen eines Kunden mit einem Werbemittel.
„Werbemittel“ meint Inhalte, wie z.B. Banner, die DC auf Online-Medien ausliefern soll.
4. Vertragsabschluss; Insertion Orders
4.1 Die Durchführung von Medialeistungen erfolgt auf der Grundlage von Verträgen.
4.2 Angebote, Vorschläge etc. von DC sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner dar, DC einen Auftrag zu erteilen. Der Vertragspartner ist an seine unterzeichnete Auftragserteilung, in der Regel in Form eines unterzeichneten Insertion Orders (Bestellschein), sechs Wochen gebunden, DC kann diese Bestellung durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erbringung der Leistung binnen sechs Wochen oder innerhalb des in der Insertion Order festgelegten Zeitraums annehmen.
4.3 Die Auftragserteilung hat in Textform (einschließlich E-Mail) oder über das dafür vorgesehene Online-Tool von DeutschlandCard zu erfolgen.
4.4 Wenn der Vertragspartner eine Agentur ist, handelt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung, also nicht in Vertretung ihrer Kunden. Soweit der Vertrag nicht regelt, für welchen Werbekunden die Agentur die Medialeistungen beziehen will, ist die Agentur verpflichtet, DC den Namen des Werbekunden vor Durchführung des Vertrags mitzuteilen. Die Agentur ist auf Nachfrage von DC verpflichtet, unverzüglich einen Nachweis ihrer Beauftragung zu erbringen. Die Agentur ist nicht berechtigt, Medialeistung von DC für einen anderen Werbekunden als den vereinbarten oder von der Agentur benannten Werbekunden zu nutzen.
4.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Vertragspartner, ausgenommen Agenturen (gem. Ziffer 4.4), sind nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Medialeistung für eigene oder fremde Zwecke zu ermöglichen.
5. Durchführung von Verträgen
5.1 DC erbringt die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Zeitraum und/oder bis zum Erreichen des im Vertrag festgelegten Volumens.
5.2 Angaben im Vertrag zu Medialeistungen, wie z.B. zur Anzahl von Ad Impressions beziffern die Höchstgrenze der vom Vertragspartner im Falle der Bereitstellung zu vergütenden Leistungen. In welchem Umfang DC die Medialeistung bereitstellt, hängt u.a. von der Verfügbarkeit der Werbeflächen und Wirksamkeit der Werbemittel ab.
5.3 DC schuldet keine Auslieferung der Werbemittel (i) auf einem bestimmten Online-Medium, an einer bestimmten Position eines Online-Mediums oder zu einem bestimmten Termin oder (ii) im unmittelbar sichtbaren Bereich eines Online-Mediums (Above the fold), es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart. Bei Änderungen von Mediaformaten bzw. deren Positionierung kann DC vereinbarte Mediaformate bzw. Positionierungen durch andere Mediaformate oder Positionierungen mit insgesamt gleichem Volumen austauschen.
5.4 Wenn ein Vertrag die Lieferung einer bestimmten Werbeleistung (z.B. Ad Impressions), innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsieht und DC die Werbeleistung in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert hat, kann DC die Werbeleistung nachliefern. DC wird die Nachlieferungsfristen dann mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abstimmen. Wenn DC die fehlende Anzahl innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht nachliefert, kann der Vertragspartner die Vergütung für die nicht gelieferte Werbeleistung anteilig mindern.
5.5 Wenn der Vertrag Retargeting-Maßnahmen vorsieht, schuldet DC nur den Versuch, Nutzer, die ein Online Angebot mit einem von DC ausgespielten Werbemittel besucht haben, erneut mit Werbemitteln zu erreichen. DC schuldet keinen Erfolg von Retargeting-Maßnahmen, Angaben im Vertrag zum insoweit angestrebten Erfolg sind nicht verbindlich.
5.6 DC hat hinsichtlich des vereinbarten Auslieferungstermins ein Schieberecht von plus/minus drei Tagen. Zudem kann DC einen vereinbarten Auslieferungstermin verschieben oder ausfallen lassen, soweit ein Online-Medium, bei dem DC das Werbemittel schalten soll, zum vereinbarten Auslieferungstermin nicht verfügbar ist oder wenn aus technischen Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DC liegen, eine termingerechte Auslieferung nicht möglich ist.
5.7 DC kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Leistungen Dritter bedienen und ist hierüber nicht auskunftspflichtig gegenüber dem Vertragspartner.
5.8 DC ist nicht verpflichtet, Angaben zu DC als Vertragspartner des Vertragspartners zur Anlage oder Pflege von Daten von bzw. zu DC als Dienstleister oder Lieferant in Systemen des Vertragspartners, insbesondere Warenwirtschaftssystemen, zu machen.
5.9 Wenn Gegenstand eines Vertrags die Bereitstellung von Daten zu Kunden von DC oder Dritter zur Nutzung zu Werbezwecken ist, ist der Vertragspartner zur Verarbeitung dieser Daten nur berechtigt, soweit der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt. Insbesondere dürfen für eine bestimmte Kampagne bereitgestellte Daten nicht für eine andere Kampagne genutzt werden. Jede nicht ausdrücklich erlaubte Nutzung ist dem Vertragspartner untersagt. DC ist berechtigt, die Verarbeitung der Daten durch den Vertragspartner zu überprüfen. Auf Verlangen von DC wird der Vertragspartner DC über den Umfang der Verarbeitung umfassend und richtig Auskunft erteilen und DC die Überprüfung in den vom Vertragspartner genutzten Systemen nach angemessener Vorankündigungsfrist im erforderlichen Umfang (remote oder Vor-Ort) ermöglichen, wobei DC Geheimhaltungsinteressen und dem Datenschutz angemessen Rechnung tragen wird. DC kann das Audit durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer durchführen lassen. Der Vertragspartner wird die erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen und die genutzten Systeme im erforderlichen Umfang zugänglich machen. Wird im Rahmen eines Audits eine vertragswidrige Verarbeitung der Daten festgestellt, hat der Vertragspartner die angemessenen Kosten des Audits zu tragen.
5.10 Angaben in Verträgen zu Kosten bzw. Preisen, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die DC im Bidding-Verfahren einkauft oder einkaufen lässt, sind immer unverbindliche Schätzungen.
6. Werbemittel
6.1 Der Vertragspartner muss DC die auszuliefernden Werbemittel zu den in der Insertion Order vereinbarten Fristen vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Die Werbemittel dürfen keine zustimmungspflichtigen Tracking-Technologien enthalten oder erfordern, DC wird solche Tracking-Technologien nicht integrieren.
6.2 Der Vertragspartner muss die Werbemittel frei von Viren oder sonstigen Schadensquellen bereitstellen.
6.3 Wenn der Vertragspartner die Werbemittel nicht rechtzeitig bereitstellt, entfällt dadurch nicht seine Zahlungspflicht. Soweit Werbemittel aufgrund nicht rechtzeitiger Bereitstellung nicht mehr ausgeliefert werden können, muss sich DC allerdings dasjenige anrechnen lassen, was DC infolge der Leistungsbefreiung erspart oder durch anderweitige Verwendung freiwerdender Werbeflächen erwirbt oder schuldhaft nicht erwirbt.
6.4 Der Vertragspartner räumt DC ein nicht-ausschließliches, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes, sublizenzierbares Recht zur Nutzung der Inhalte der zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Die Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf sowie zur Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die vorgenannten Rechte sind frei auf Dritte übertragbar. DC ist ferner berechtigt, von einer eingesetzten Demand Side Plattform („DSP“) an DC übermittelte Rückkanalinformationen (z.B. URL der Website, auf der das Werbemittel ausgeliefert wurde) zu eigenen Zwecken und Zwecken Dritter zu nutzen.
6.5 Der Vertragspartner stellt sicher und sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel sowie ggf. darüber verlinkte Webseiten oder sonstigen Inhalte
- frei von Rechten Dritter sind bzw. er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte verfügt, um DC und/oder den Anbietern der Online-Medien die Nutzung der Werbemittel frei von Rechten Dritter zu ermöglichen;
- klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;
- die Erfüllung der Anforderung von Art. 26 DSA ermöglichen;
- keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden (§§130, 131 StGB), pornografischen (§ 184 StGB), jugendgefährdenden (§§ 4 und 5 JMStV), rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten (§§ 130, 131 StGB);
- keine Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) enthalten;
- nicht zu einer Straftat auffordern, zum Rassenhass aufstacheln oder für eine terroristische Vereinigung werben (§ 130a StGB);
- nicht wettbewerbswidrig sind;
- keine ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthalten,
- keine anderweitigen rechtswidrigen Inhalte oder Inhalte enthalten, die allgemein geeignet sind, das Ansehen von DC zu beeinträchtigen.
6.7 DC ist nicht verpflichtet, die von dem Vertragspartner bereit gestellten Werbemittel vor oder nach der Auslieferung zu prüfen und haftet insbesondere nicht für die Rechtmäßigkeit deren Inhalte.
6.8 Besteht ein begründeter Verdacht, dass vom Vertragspartner bereitgestellte Werbemittel, darüber verlinkte Webseiten oder sonstige Inhalte rechtswidrige Inhalte aufweisen oder Rechte Dritter verletzen, kann DC sie zurückzuweisen oder ihre Auslieferung unterbrechen, bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist oder der Verdacht auf andere Weise ausgeräumt werden kann. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn ein Dritter DC mit der Behauptung, die Werbung sei rechtswidrig oder verletze Rechte Dritter, auffordert, die weitere Schaltung der Werbung zu unterlassen, sofern die Forderung nicht offensichtlich und für DC erkennbar unbegründet ist. DC wird den Vertragspartner über die Zurückweisung oder Sperrung unter Angabe von Gründen unverzüglich informieren.
6.9 Falls Werbemittel nicht den geltenden technischen Spezifikationen oder der vereinbarten Gestaltung (wie vereinbarten Co-Branding Guidelines) entsprechen oder sie gegen einer der vorstehenden Zusicherungen verstoßen, ist DC berechtigt, sie zurückzuweisen bzw. eine bereits laufende Kampagne zu stoppen.
6.10 Soweit DC es für den Vertragspartner übernimmt, Hyperlinks, Banner und/oder sonstige Werbemittel auf Internetseiten zu platzieren, liegt die konkrete Platzierung im Ermessen von DC. Darüber hinaus ist DC berechtigt, diese Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen, z.B. mit Zusätzen wie „Anzeige“, „Werbung“, „gesponsored“ oder „sponsored“, und/oder sie von etwaigen redaktionellen Inhalten räumlich abzusetzen, insbesondere, wenn die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht hinreichend deutlich als Werbung erkennbar sind.
6.11 Falls es für die Auslieferung der Werbemittel nach Auffassung von DC erforderlich ist, kann DC die Werbemittel hinsichtlich Größe, Format und technischer Spezifikation bearbeiten, soweit dies für den Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen von DC zumutbar ist. Falls eine inhaltliche Bearbeitung der Werbemittel erforderlich ist, wird DC vor einer entsprechenden Bearbeitung die Zustimmung des Vertragspartners einholen; dadurch eintretende Verzögerungen bei der Leistungserbringung hat der Vertragspartner zu vertreten.
6.12 Der Vertragspartner ist verpflichtet, während der Laufzeit der Kampagne die Abrufbarkeit der Webseiten und Dokumente gemäß dem aktuellen Stand der Technik sicherzustellen, auf die Werbemittel der Kampagne verlinken. Treten bei der Verlinkung Störungen auf, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so kann DC die Auslieferung der Werbemittel für die Dauer der Störung aussetzen.
6.13 DC ist berechtigt, die Verfügbarkeit ihrer Webseiten zeitweilig zu beschränken bzw. beschränken zu lassen, wenn dies aus Kapazitätsgründen, wegen der Sicherheit oder Integrität der technischen Infrastruktur oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). DC berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Vertragspartners, insbesondere durch Vorabinformationen.
6.14 Störungen oder Unterbrechungen der Vertragsdurchführung durch von DC nicht zu vertretende technische Störungen, Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler und Einwirkungen Dritter, deren Handlungen DC nicht zugerechnet werden können (wie Viren oder Denial-of-Service Attacken), begründen keine Rechte des Vertragspartners.
6.15 DC ist nicht verpflichtet, für den Vertragspartner Werbemittel zu erstellen, es sei denn der Vertrag regelt eine solche Pflicht. Wenn DC vertraglich zur Erstellung verpflichtet ist und hierbei für Werbemittel das Design oder Layout von DC verwendet oder wenn DC dem Vertragspartner Templates für die Erstellung von Werbemitteln überlässt darf der Vertragspartner diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DC nicht verändern, Templates dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DC vom Vertragspartner nur an den dafür vorgesehenen Stellen ergänzt werden. Auch wenn DC die Werbemittel erstellt, trägt der Vertragspartner die ausschließliche rechtliche Verantwortlichkeit für deren Inhalte und deren Rechtmäßigkeit nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. DC Grafiken, Logos und Kopfzeilen stellen Marken- und Kennzeichenrechte von DC dar. DC Marken- und Kennzeichenrechte dürfen nicht in Verbindung mit einem Produkt oder Service, der nicht in einem mit DC vereinbarten Zusammenhang zum DC Programm steht, in einer Weise verwendet werden, der eine Zuordnungsverwechslung bei Kunden verursachen kann, oder in einer Weise, die DC herabsetzt oder diskreditiert.
6.16 Wenn der Vertragspartner Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht erbringt, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von DC zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Vertragspartners nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Der Vertragspartner hat durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachten Mehraufwand gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen oder, soweit der Vertrag keine ausdrücklichen Regelungen dazu enthält, auf der Basis angemessener Stunden- bzw. Tagessätze nach Aufwand zu tragen. Der Vertragspartner hat DC auch Auslagen zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von DC bleiben unberührt.
7. Stornierungen
7.1 Storniert der Vertragspartner den Vertrag nach Vertragsschluss und bis vierzehn Tage vor dem vereinbarten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, DC 80% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
7.2 Storniert der Vertragspartner den Vertrag nach Vertragsschluss und innerhalb von vierzehn Tagen vor dem geplanten Start der Werbe-/Marketingaktion, ist er verpflichtet, DC 100% der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung gegen Rechnungsstellung zu bezahlen.
7.3 Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass DC ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Jede Stornierung bedarf der Textform.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abrechnung
8.1 Der Vertragspartner zahlt an DC die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Wird in dem Vertrag nichts abweichendes geregelt, ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste von DC Grundlage der Vergütungsberechnung. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
8.2 DC behält sich die Änderung der Preise vor. Ab Vertragsabschluss sind Preisänderungen nur wirksam, wenn DC sie mindestens einen Monat vor der geplanten Auslieferung der Werbemittel ankündigt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ein Kündigungsrecht zu. Diese Ziffer 8.2 gilt nicht für Kosten bzw. Preise, die bei Vertragsabschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten für Werbeplätze, die DC im Bidding-Verfahren einkauft, und daher bei Vertragsabschluss nur schätzen kann. Angaben zu solchen Kosten bzw. Preisen sind immer unverbindliche Schätzungen. DC rechnet in diesen Fällen die tatsächlichen Kosten bzw. Preise ab.
8.3 Maßgeblich für den Nachweis der Leistungserbringung und die Berechnung der Vergütung ist ausschließlich das Reporting von DC. Vom Vertragspartner oder Dritten ermittelte abweichende Werte bleiben unberücksichtigt, es sei denn, der Vertragspartner weist innerhalb von zwei Wochen nach, dass das DC-Reporting fehlerhaft ist. Das gilt entsprechend auch für Retargeting-Maßnahmen; diese werden auf Basis der erneuten Werbeansprachen von Usern berechnet. DC kann das Reporting elektronisch übermitteln oder online, z.B. über ein Portal, bereitstellen.
8.4 DC übermittelt dem Vertragspartner die Rechnungen per Post oder in elektronischer Form.
8.5 Rechnungsbeträge sind, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, mit Zugang der Rechnung fällig.
8.6 Alle Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
9. Laufzeit, Kündigung
9.1. Die einzelnen Vertragsbeziehungen zwischen DC und dem Vertragspartner erstrecken sich vom Vertragsschluss bis zum Abschluss der vereinbarten Werbeleistung und der Erfüllung sämtlicher gegenseitiger vertraglicher Ansprüche und Pflichten.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt für DC auch vor, wenn der Vertragspartner den vertraglich vereinbarten Leistungszeitraum verschieben möchte.
10. Haftung
10.1 DC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede Form der einfachen Fahrlässigkeit.
10.2 Im Übrigen haftet DC, gleich aus welchem Rechtsgrund, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß Ziffer 10.2 gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z. B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Soweit die Haftung von DC gemäß Ziffer 10.2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz, Nutzungsrechte, Gewerbliche Schutz-/Urheberrechte, Rechtsverletzungen, Freistellung
11.1 Der Vertragspartner stellt sicher, dass die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
11.2 Der Vertragspartner ist zum Einsatz von Zählpixeln oder ähnlicher Technologien bei der Auslieferung der Werbemittel nicht berechtigt. Gleiches gilt für Cookies jeglicher Art, Canvas Fingerprinting und vergleichbare Technologien.
11.3 Wenn DC Informationen darüber vorliegen, dass der Vertragspartner gegen dieses Verbot verstößt, kann DC die Einhaltung des Verbots durch geeignete Maßnahmen überprüfen bzw. überprüfen lassen und der Vertragspartner hat dies zu ermöglichen. Wenn DC bei einer solchen Überprüfung Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen des Vertragspartners erhält, kann der Vertragspartner verlangen, dass die Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten erfolgt, wobei der Vertragspartner die Kosten für den unabhängigen Dritten zu tragen hat, wenn ein Verstoß vorliegt.
11.4 Der Vertragspartner stellt sicher, dass über das Werbemittel verlinkte Webseiten den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen, insbesondere eine den rechtlichen Anforderungen genügende Datenschutzerklärung aufweisen.
11.5 Im Übrigen behält sich DC grundsätzlich an Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Leistungsergebnissen und allen sonstigen Unterlagen (nachfolgend zusammenfassend „Materialien“ genannt) alle Eigentumsrechte, gewerblichen Schutzrechte sowie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt vor.
11.6 Erhebt ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, anderen Rechten Dritter oder sonstigen Rechts durch die von DC gelieferten und vertragsgemäß genutzten Materialien berechtigte Ansprüche gegen den Vertragspartner, wird DC nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Materialien entweder fehlende Rechte erwerben, die Materialien so abändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt oder die Materialien austauschen. Soweit dies für DC nicht möglich oder zumutbar ist, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.
11.7 Die Verpflichtungen von DC nach Ziffer 11.6 bestehen nur, soweit der Vertragspartner DC über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Vertragspartner die Nutzung der Materialien aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
11.8 Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat oder soweit diese durch eine von DC nicht vorhersehbare Anwendung der Materialien oder dadurch verursacht wird, dass die Materialien vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von DC stammenden Materialien eingesetzt werden.
11.9 Soweit der Vertragspartner DC gegenüber Materialien wie z.B. Fotos, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Texte, Claims, Hyperlinks, Banner, Werbemittel, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Gebrauchs-, Geschmacksmuster), und/oder sonstige Unterlagen für die Erfüllung vertraglicher Leistungen beizustellen hat oder DC übermittelt, räumt der Vertragspartner DC ein unentgeltliches, nicht-ausschließliches, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes unterlizenzierbares und an Dritte übertragbares Nutzungsrecht an diesen Materialien ein, garantiert gegenüber DC, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen und stellt DC im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte als Folge einer Verwendung dieser Materialien von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung umfassend frei.
12. Vertraulichkeit
12.1 Der Inhalt der von den Parteien in jedem Einzelfall vereinbarten Vertragskonditionen, einander überlassenen Daten und Unterlagen sowie sämtliche weiteren vertraulichen Informationen (nachfolgend „Informationen“) sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln und dürfen weder Dritten gegenüber offengelegt, an Dritte weitergegeben, noch von dem Vertragspartner zu anderen Zwecken benutzt werden als solchen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartner stehen.
12.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter im Umfang von Ziffer 12.1 zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
12.3 Eine Geheimhaltungsverpflichtung des Vertragspartners besteht nur dann nicht, sofern a) die Informationen nachweislich – allgemein oder dem Vertragspartner – bereits vor Vertragsschluss allgemein bekannt sind oder anderweitig allgemein bekannt werden, ohne dass der Vertragspartner dies zu vertreten hat; b) die Informationen dem Vertragspartner von Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden, es sei denn, dass dem Vertragspartner bekannt war, dass dieser Dritte seinerseits durch die Weitergabe eine Geheimhaltungsvereinbarung mit DC verletzt hat oder c) der Vertragspartner gesetzlich verpflichtet ist, die Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren.
12.4 Ist der Vertragspartner eine Agentur, so ist DC berechtigt, eine Buchungsbestätigung auch an den entsprechenden Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.
12.5 DC ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung jeglicher Art auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner, auch unter Abbildung der Marken bzw. Logos des Vertragspartners, hinzuweisen.
12.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich über die Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit.
13. Regelungen zur Verjährung
13.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Soweit eine Abnahme geschuldet ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme. Die Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer früheren Verjährung führen.
13.2 Ziffer 13.1 gilt nicht in den Fällen von Ziffer 11.8, bei einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) oder sofern gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung eingreifen (bspw. § 438 Abs. 1 Nr. 1, 479 Abs. 2 oder etwa § 634a Abs. 1 Nr. 2BGB).
14. Verschiedenes
14.1 Der Vertragspartner kann nur mit eigenen rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von DC aufrechnen.
14.2 DC kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen. Wenn eine Vertragsübertragung berechtigte Interessen des Vertragspartners beeinträchtigt, kann der Vertragspartner den Vertrag fristlos mit Wirkung zum Inkrafttreten der Übertragung kündigen.
14.3 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
14.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen DC und Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.